Schulung von Pädagoginnen und Pädagogen
Soziale-Normen-Intervention
Entwicklung von Regeln zum Substanzkonsum
Beratung der Steuergsgruppe
Schulung von Pädagoginnen und Pädagogen
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Entwicklung von Regeln zum Substanzkonsum
Beratung der Steuergsgruppe
Schulung von Pädagoginnen und Pädagogen
Teamtag
Entwicklung von Regeln zum Substanzkonsum
Beratung der Steuergsgruppe
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Teamtag
Entwicklung von Regeln zum Substanzkonsum
Beratung der Steuergsgruppe
Strukturen entwickeln
Beratung der Steuergruppe
Entwicklung eines Regelwerks
Weitere strukturelle Maßnahmen
Strukturelle Maßnahmen haben vor allem das Ziel, die Handlungsfähigkeit der Schule/Einrichtung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Suchtprävention herzustellen, die Nachhaltigkeit der Maßnahmen im Sinne von „Routinen“ zu sichern und die Normalisierung des Nicht-Konsums in der Öffentlichkeit der Einrichtung/Schule zu fördern. Maßnahmen dieses Typs sind ausführlich beschrieben in den folgenden drei Leitfäden, die Rakete Konzept für die BZgA beziehungsweise den Gesundheitssenat von Berlin entwickelt hat:
Rakete Konzept hat in vielen Schulen und Jugendeinrichtungen zusammen mit den Schul- und Einrichtungsleitungen, den Teams und Kollegien und oftmals auch mit den Vertretungen der Schüler/innen und der Jugendlichen strukturelle Maßnahmen initiiert und deren Umsetzung im Alltag der Schule/Einrichtung begleitet.
1. Beratung der Steuergruppe
Zur Herstellung der Handlungsfähigkeit der Schule/Einrichtung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Suchtprävention wird eine Steuergruppe eingerichtet. Möglicherweise übernimmt diese Aufgabe auch ein bereits vorhandenes Gremium. An diesem Gremium sollte sich die Schul- bzw. Einrichtungsleitung beteiligen ebenso wie in der Gesundheitsförderung bereits engagierte Lehrkräfte/Fachkräfte. Falls dies sinnvoll erscheint, können sich auch Vertreter der Jugendlichen bzw. der Schüler/innen- und der Eltern an diesem Gremium beteiligen.
Die kontinuierliche Beratung der Steuergruppe ist eines der zentralen Angebote der Rakete Konzept Gesellschaft. Es hat sich gezeigt, dass die Mitwirkung eines außenstehenden Beraters/Experten ein strukturelles Element darstellt, das den Prozess optimiert und für Kontinuität und Nachhaltigkeit der Planung und Umsetzung von suchtpräventiven Vorhaben sorgt.
Ziel der Arbeit des Steuergremiums ist zunächst die Entwicklung einer präventiven Gesamtstrategie der Schule/Einrichtung. Diese wird den Vertretern aller schulischen Gruppen bzw. dem Träger und den Mitarbeitern der Einrichtung zur Diskussion vorgestellt und schließlich vom zuständigen Gremium (z.B. der Schulkonferenz, der Geschäftsführung des Trägers) beschlossen. Nach Verabschiedung dieses Programms werden von der Steuergruppe konkrete Maßnahmen initiiert, begleitet und ausgewertet. Die Arbeit des Gremiums wird als systematisierter Prozess verstanden, in dem kontinuierlich Handlungsziele festgelegt und überprüft werden.
2. Entwicklung eines Regelwerks
Um Klarheit, Transparenz und ein abgestimmtes Handeln im Kollegium/Team zu ermöglichen, erarbeitet die Steuerungsgruppe ein Regelwerk, in dem festgelegt ist, in welchen Bereichen der Schule/Einrichtung der Substanzkonsum nicht erlaubt ist, wie diese Verbote überwacht werden und welche Konsequenzen folgen, wenn Personen gegen die Regelungen verstoßen.
Zwar sind Konsumverbote im Gebäude und auf dem Gelände der Schule/Einrichtung gesetzlich festgelegt, tatsächlich aber wird oftmals in abgelegenen Bereichen des Geländes oder im unmittelbaren Umfeld (auch von Lehrkräften/Fachkräften) geraucht. Die Duldung von Substanzkonsum im schulischen Rahmen widerspricht der Zielsetzung, den Konsumverzicht als soziale Norm zu etablieren. Dies betrifft z.B. auch Alkoholkonsum bei Klassenfahrten oder bei anderen schulischen Anlässen (z.B. Feiern). Die Bemühungen um Normalisierung des Nichtkonsums werden auf diese Weise ad absurdum geführt und andere suchtpräventive Maßnahmen (z.B. Ausstiegsangebote) verlieren an Nachhaltigkeit, wenn die Jugendlichen ständig mit Konsumgelegenheiten im Kontext der Schule/Einrichtung konfrontiert sind.
Das Regelwerk muss sich nicht auf "repressive Maßnahmen" beschränken. Insbesondere bei Jugendlichen in Jugendhilfeinrichtungen und bei Schülern und Schülerinnen der SEK 1 kommen bei Einhaltung der Regeln auch Belohnungen in Frage - sowohl für Einzelne als auch für ganze Klassen/Gruppen.
Die vom Steuergremium entwickelten Planungen werden allen Gruppen bzw. zuständigen Gremien der Schule/der Einrichtung vorgelegt, ggf. modifiziert und in der Schulkonferenz bzw. vom Träger der Einrichtung beschlossen.
3. Weitere strukturelle Maßnahmen
Strukturelle Maßnahmen beschränken sich nicht auf Verbote. Sie dienen vor allem auch dazu, die Nachhaltigkeit von Maßnahmen im Sinne von „Routinen“ im Sinne der Suchtprävention zu fördern. Im Steuergremium wird geprüft, welche suchtpräventiven Maßnahmen dauerhaft in das Schulprogramm bzw. die Konzeption eingeführt werden. Hierzu könnten beispielsweise zählen:
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Regelmäßige Durchführung einer Bestandaufnahme, in der das Konsumverhalten, die Einstellung zum Konsum und der Stand der Suchtprävention in der Schule abgefragt wird. Die Schule/Einrichtung erhält einen Überblick über Erfolge und Verbesserungsbedarfe und kann auf diese Basis Maßnahmen modifizieren oder ergänzen (siehe Projekte).
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Einführung von Befragungsroutinen zum Substanzkonsum, Aufklärungsgespräche im Rahmen des Aufnahmegesprächs, Unterzeichnung einer Einverständnis-erklärung mit dem Regelwerk durch Jugendliche bzw. durch deren Eltern sind wichtige Orientierungen für jede am Schul- bzw. Einrichtungsleben beteilgte Person.
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Die Integration von Unterrichtsinhalten zum Thema Suchtprävention in das Curriculum bzw. regelmäßige Maßnahmen bzw. die Konzeption der Einrichtung ermöglichen eine sachliche Auseinandersetzung und stärken Nicht-Konsumenten in ihrem Verzicht auf Substanzen und Konsumenten in ihrer Bereitschaft zur Reduktion oder zum Ausstieg aus dem Konsum. Die feste Verankerung im Programm der Schule bzw. der Einrichtung schafft eine Routine, so dass Suchtprävention vom guten Willen Einzelner weitgehend unabhängig ist (siehe Verhalten ändern).
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Attraktive Pausenangebote werden in Zusammenarbeit mit der Vertretung der Schüler/innen bzw. der Jugendlichen als Alternative zu den Rauchertreffpunkten in der Umgebung geschaffen (siehe Projekte).
Wenn Sie mehr erfahren wollen oder Interesse haben, in ihrer Schule/Einrichtung strukturelle Maßnahmen zur Suchtprävention einzuführen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf:
Allgemeinbildende Schulen:
„Auf dem Weg zur Rauchfreien Schule – Ein Leitfaden für Pädagogen“, Autor: Gerd Rakete, Hrsg. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 2002, 2. Auflage 2009
Berufsbildende Schulen:
„Förderung des Nichtrauchens in Berufsbildenden Schulen – Ein Leitfaden für Pädagoginnen und Pädagogen“, Autor: Gerd Rakete, Hrsg. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 2012
Einrichtungen der Jugendhilfe:
„Basics 2 – Frühintervention bei Jugendlichen mit Substanzmissbrauch – Ein Leitfaden für Einrichtungen der Jugendhilfe“ (Leitfaden für Pädagogen mit 3 Begleitheften für jugendliche Konsumenten von Alkohol, Cannabis, Tabak), Autor: Gerd Rakete, Hrsg. Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, 3. Auflage 2017